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   OLG Frankfurt, 17.10.2002 - 6 U 151/01   

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https://dejure.org/2002,4218
OLG Frankfurt, 17.10.2002 - 6 U 151/01 (https://dejure.org/2002,4218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.10.2002 - 6 U 151/01 (https://dejure.org/2002,4218)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Oktober 2002 - 6 U 151/01 (https://dejure.org/2002,4218)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 14 Abs 2 Nr 2 MarkenG, § 21 Abs 2 MarkenG, § 242 BGB
    Markenrechtsverletzung: Beseitigung der Verwechslungsgefahr durch beschreibenden Zusatz zu einer identisch übernommenen Marke; Verwechslungsgefahr von "Kompass" und "BranchenKompass"; Verwirkung markenrechtlicher Ansprüche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch aufgrund Vereletzung einer Marke; Verwechslungsgefahr; Kennzeichnungskraft; Verwirkung nach Treu und Glauben

  • Judicialis

    BGB § 242; ; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
    Markenrecht: Verwechslungsgefahr Verwendung der Bezeichnung einer eingetragenen IR-Marke unter Beifügung eines beschreibenden Bestandteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1224 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 330
  • GRUR-RR 2003, 69
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2002 - 6 U 151/01
    Nach den allgemeinen, auf dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) beruhenden Grundsätzen kommt Verwirkung in Betracht, wenn der Rechtsinhaber über einen längeren Zeitraum untätig geblieben ist, obwohl er den Verstoß gegen seine Rechte kannte oder bei der gebotenen Wahrung seiner Interessen kennen musste, so dass der Verletzte mit der Duldung seines Verhaltens durch etwaige Berechtigte rechnen durfte und sich daraufhin einen wertvollen Besitzstand geschaffen hat (vgl. BGH WRP 2001, 416, 418 - Temperaturwächter - mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 08.11.2001 - I ZR 139/99

    IMS; Verwechslungsgefahr zweier Marken

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2002 - 6 U 151/01
    Der beanstandete Werktitel "BranchenKompass" verletzt nicht die Rechte der Klägerin zu 1) an der IR-Marke "Kompass" (Nummer 244 177), da es im Hinblick auf die insoweit zu berücksichtigenden, miteinander in Wechselwirkung stehenden Faktoren der Kennzeichnungskraft der Klagemarke, der Warenähnlichkeit und der Zeichenähnlichkeit (vgl. allgemein hierzu BGH WRP 02, 705, 706 - IMS - m.w.N.) an der erforderlichen Verwechslungsgefahr im Sinne von § 14 Abs. 2 Nr. 2 Markengesetz fehlt.
  • BGH, 25.10.1995 - I ZB 33/93

    "Innovadiclophlont"; Verwechslungsgefahr zweier Marken für Arzneimittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.10.2002 - 6 U 151/01
    Vielmehr können auch selbständig nicht schutzfähige Bestandteile zur Prägung eines Gesamteindrucks beitragen (vgl. BGH GRUR 96, 200, 201 - Innovadiclophlont).
  • OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 6 U 33/00

    Unternehmensbezeichnung; Firma; Bezeichnung; Kennzeichen; Verwechslungsgefahr

    Im übrigen ergibt sich die Anwendbarkeit der allgemeinen Verwirkungsgrundsätze hier auch daraus, daß außer der bloßen Duldung über einen bestimmten Zeitraum hinweg weitere Umstände vorliegen, die einen Vertrauensschutz nahelegen (vgl. Urteil des Senats, GRUR-RR 2003, 69, 70 - BranchenKompass).
  • OLG Frankfurt, 14.06.2006 - 6 U 153/05

    Ausschluss der Verwechslungsgefahr bei Zeitschriftentiteln mit geringer

    Dieser Einschätzung steht der beschreibende Charakter des Bestandteils "magazin" nicht zwingend entgegen, denn auch selbstständig nicht schutzfähige Bestandteile können zur Prägung eines Gesamteindrucks beitragen (vgl. Senat, GRUR-RR 2003, 69 - BranchenKompass).
  • BPatG, 20.07.2004 - 24 W (pat) 10/03
    Eine andere Beurteilung ist allerdings geboten, wenn der betreffende Wortbestandteil für sich gesehen schutzunfähig oder doch so kennzeichnungsschwach ist, daß eine Prägung durch diesen aus Rechtsgründen ausscheidet (BGH, Urteil v. 22.4.2004, I ZR 189/01, Umdr. S. 8 "URLAUB DIREKT"; vgl. auch BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder"; GRUR 2003, 792, 793 "Festspielhaus II"; OLG Frankfurt Mitt. 2003, 314, 315 "BranchenKompass"; Ströbele/Hacker, aaO, § 9 Rn. 411).
  • BPatG, 23.03.2004 - 24 W (pat) 191/02
    Denn kennzeichnungsschwachen Elementen ist bereits aus Rechtsgründen die Eignung abzusprechen, den Gesamteindruck einer kombinierten Marke maßgeblich zu bestimmen (vgl. BGH GRUR 2003, 1040, 1043 "Kinder"; GRUR 2003, 792, 793 "Festspielhaus II"; OLG Frankfurt Mitt. 2003, 314, 315 "BranchenKompass").
  • BPatG, 24.11.2004 - 29 W (pat) 169/02
    Soweit das Oberlandesgericht Frankfurt geringe Kennzeichnungskraft annahm, bezog sich diese Entscheidung auf eine für die Waren "Produits d'imprimerie et livres de fonds" registrierte Marke, die hier nicht Verfahrensgegenstand ist (GRUR-RR 2003, 69).
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